Impressum & Kontakt
Anschrift:
DRK Kreisverband Stuttgart e.V.
Bereitschaft Zuffenhausen
Fleiner Straße 80
70437 Stuttgart
Telefon (0711) 840 28 41
E-Mail: mail@zuffenhausen.drk.de
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Webmaster: Michael Loch
Vereinsnummer:
Der DRK Kreisverband Stuttgart e.V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer VR 55 eingetragen
Vertretungsberechtigte:
Die DRK Bereitschaft Stuttgart-Zuffenhausen wird gesetzlich vertreten durch die Bereitschaftsleitung.
TYPO3-WebHosting durch:
D&T Internet GmbH, Heumarkt 54, 50667 Köln
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Bildrechte
Für die auf unseren Seiten verwendeten Fremd-Grafiken hat die Bereitschaft Zuffenhausen die vollen Nutzungsrechte erworben. Der Urheber wird namentlich genannt.
Für Bilder, dessen Urheberechte bei der DRK Bereitschaft Stuttgart-Zuffenhausen liegen gilt folgendes:
Urheber und Copyright: DRK Bereitschaft Stuttgart-Zuffenhausen
Die auf den Webseiten der DRK Bereitschaft Zuffenhausen genutzten Fotos dürfen in keiner Art vervielfältigt, verändert oder anderweitig veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden.
Bei Fotografien auf denen Minderjährige zu sehen sind, liegt eine Nutzungsrechteabtretung der Erziehungsberechtigten vor.
Bei volljährigen Vereinsmitgliedern gehen wir generell vom Einverständnis aus.
Sollte ein Vereinsmitglied oder eine andere Person generell oder im Nachhinein nicht mit der Darstellung seines Bildes einverstanden sein, oder ein berechtigtes Interesse verletzt wird (§23 (2) KunsUrhG), bitten wir um eine umgehende Benachrichtigung an: Michael Loch
Dies hat zur Folge, dass die betroffene Person unverzüglich von unserer Homepage entfernt wird.
Generell gilt das Kunsturheberechtsschutzgesetz:
§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
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© DRK e.V.
Herausgeber der Mustervorlagen:
DRK-Generalsekretariat, 12205 Berlin
Kontakt: Hans-Jürg Ungeheuer

